Technikerin, Techniker- Luftfahrtechnik

Technikerinnen und Techniker – Luftfahrtechnik sind für den Entwurf und die Konstruktion von Luftfahrzeugen verantwortlich. Außerdem übernehmen sie Aufgaben in der Instandsetzung, Aus- und Umrüstung sowie im Vertrieb wahr.

Voraussetzung für die Weiterbildung zur/ zum Techniker/in – Luftfahrtechnik ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mind. einjähriger Berufspraxis. Die Weiterbildungen erfolgen in Vollzeit an Fachschulen oder anderen Bildungseinrichtungen und dauern je nach Ausrichtung neun bis 24 Monaten.

Informationen zu formalen Voraussetzungen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Link zum Berufsverband Assoziation – Bund Deutscher Techniker ABDT e.V.

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Staatlich geprüfte Technikerin, Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Wirtschaftstechnik

Technische Betriebswirtin, Technischer Betriebswirt

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.