Fahrlehrerinnen und Fahrlehrerinnen vermitteln die Theorie und Praxis des Führens von Fahrzeugen.
Es handelt sich um eine bundesweit einheitlich geregelte Weiterbildung. Die Ausbildung erfolgt entsprechend der Fahrerlaubnisklassen A/BE/CE/DE. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, die Fahrerlaubnis und entsprechende mehrjährige Fahrpraxis in der bzw. den entsprechenden Fahrerlaubnisklasse/n. Die genauen Bedingungen sind bei den Weiterbildungsträgern zu erfragen.
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Ich möchte mich für diesen Beruf einschätzenAlternativer Titel
Fahrschullehrerin, FahrschullehrerWeiterbildungen/Spezialisierungen
Fachwirtin, Fachwirt für Verkehr Fahrzeugtechnikerin, Fahrzeugtechniker Verkehrsingenieurin, Verkehrsingenieur Verkehrsbetriebswirtin, VerkehrsbetriebswirtGewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten
Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?
Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.