Fachwirtin, Fachwirt ambulante medizinische Versorgung

Fachwirtinnen und Fachwirte für ambulante medizinische Versorgung führen
qualifizierte nichtärztliche Tätigkeiten in Arztpraxen oder medizinischen Einrichtungen aus. Sie leiten die Praxisorganisation und Patientenbetreuung vor, während
und nach der Behandlung.

Die Weiterbildung ist durch Ärzte- bzw. Landesärztekammern geregelt und wird an Bildungseinrichtungen der Ärztekammern bzw. an Berufsfachschulen angeboten. Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist der Abschluss als Medizinische/r Fachangestellte/r oder ein gleichwertiger Berufsabschluss sowie Berufspraxis. Die genauen Bedingungen sind bei den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen zu erfagen.

Informationen zu formalen Voraussetzungen,
Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet.

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Alternativer Titel

früher: Arztfachhelferin, Arztfachhelfer

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich weiter zu qualifizieren. Eine Möglichkeit der Aufstiegsqualifikation ist z.B.:
  • Betriebswirt/-in für Management im Gesundheitswesen

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.