Architektin, Architekt

Architektinnen und Architekten befassen sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung von Gebäuden und Bauwerken vorwiegend des Hochbaus. Die Spannweite ihrer Tätigkeit reicht von der Architekturtheorie, über den Entwurf, Ingenieurtätigkeiten und die technische Austattung von Gebäuden bis hin zur Bauleitung.

Architektin und Architekt sind eine geschützte Berufsbezeichnung und setzt ein min. 4-jähriges Hochschulstudium sowie Berufspraxis voraus. Erst dann kann man sich in die Architektenliste eintragen lassen.

Informationen zu formalen Voraussetzungen,
Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet.

Eine Architektin stellt sich vor auf whatchado.

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Alternativer Titel

Ingenieur/in - Architektur

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Es gibt ein breites Spektrum an Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.