Softwareentwicklerin, Softwareentwickler

Softwareentwicklerinnen und Softwareentwickler konzipieren Software oder passen sie an vorhandene Systeme an. Dazu benötigen sie Kenntnisse über den gesamten Softwareentwicklungsprozess und müssen Methoden der Softwaretechnik beherrschen. Sie übernehmen außerdem Programmier-, Dokumentations- und Testtätigkeiten. Sie arbeiten in der Regel in der IT-Branche, sind aber auch in Fachabteilungen großer Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung tätig.

Für die Tätigkeit als Softwareentwickler/in ist eine abgeschlossene Weiterbildung nach einer Ausbildung z. B. zur Programmiererin, zum Programmierer oder einem Studium der Informatik nötig.

Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung)

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Eine Softwareentwicklerin stellt sich vor auf watchado

Weitere Informationen über das Berufsbild bei absolventa

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Alternativer Titel

Software developer, Anwendungsentwickler/in (Software), Softwareingenieur/in

Weiterbildungen/Spezialisierungen

IT-Projektleiterin, IT-Projektleiter IT-Entwicklerin, IT-Entwickler IT-Ökonomin, IT-Ökonom IT-Beraterin, IT-Berater

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.