Schriftdolmetscherin, Schriftdolmetscher

Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher schreiben Wort für Wort mit, was gesprochen wird, oder fassen Gesprochenes in schriftlicher Form zusammen. Mit dieser Arbeit ermöglichen sie schwerhörigen und ertaubten Menschen, das mitzulesen, was diese akustisch nicht verstanden haben. Sie arbeiten freiberuflich oder in Firmen, die Untertitelungen erstellen.

Die Aus- oder Weiterbildung zum/zur Schriftdolmetscher/in erfolgt an privaten Bildungseinrichtungen oder direkt bei den einstellenden Unternehmen, die auch ihre eigenen Zulassungsvorschriften definieren. Unabdingbar ist die sichere Beherrschung der deutschen Sprache.

Grundlage für das Berufsbild bildet die Kommunikationshilfenverordnung (§9 BGG) im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX). Diese Gesetze regeln den Anspruch von hörgeschädigten Personen auf einen Schriftdolmetscher/in oder eine Kommunikationsassistenz in verschiedenen Situationen (z.B. Ämter, Arztbesuche, Gericht, Studium, Aus- und Weiterbildung). Die Kosten werden anteilig oder komplett von den entsprechenden Kostenträgern übernommen.

Schriftdolmetscher/in ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch Richtlinien von Interessenverbänden geregelt ist. Daneben gibt es auch landesrechtlich geregelte Abschlüsse.

Schriftdolmetscher/innen arbeiten freiberuflich oder bei entsprechenden Vermittlungsagenturen.

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Weitere Informationen beim Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschlands

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Dolmetscherin, Dolmetscher Übersetzerin, Übersetzer Gebärdendolmetscherin, Gebärdendolmetscher

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Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.