Rechtspflegerin, Rechtspfleger

Als Beamte des gehobenen Dienstes, nehmen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch das Rechtspflegergesetz übertragene Aufgaben wahr. Sie bearbeiten beispielsweise Mahnverfahren, sie entscheiden über Eintragungsanträge in Grundbuchangelegenheiten und werden im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens tätig. Ähnlich wie Richter sind Rechtspfleger in ihren Entscheidungen nicht von Weisungen eines Vorgesetzten abhängig, sondern im Sinne der staatlichen Unabhängigkeit nur an das Gesetz gebunden. 

Es handelt sich um eine Ausbildung an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung oder Justizverwaltung. Die genauen Voraussetzungen regeln die Bundesländer. In der Regel wird die Fach- oder Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Außerdem sind die beamtenrechtlichen Regelungen (z.B. Höchstalter für den Eintritt) zu berücksichtigen. Die Ausbildung wird mit der Rechtspflegerprüfung abgeschlossen.

Informationen zum Bachelorstudiengang Verwaltungsmanagement, Public Management

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Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.