Rangerin, Ranger

Rangerinnen und Ranger überwachen (Natur-)Schutzgebiete, führen Besucher/innen herum, zeigen ihnen und informieren sie über Pflanzen, Tiere und Naturschutzmaßnahmen. Sie führen einfache Maßnahmen zum Natur- und Tierschutz selbst aus. So bringen sie z. B. Nistkästen an oder überprüfen die Fütterung. Sie wirken an der Erfassung der Pflanzen- und Tierbestände mit, indem sie z. B. an der Vogelzählung beteiligt sind.

Obwohl keine Ausbildung vorgeschrieben ist, werden i. d. R. Geprüfte Natur- und Landschaftspfleger/innen beschäftigt.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin 

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Weitere Informationen beim Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V.

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Alternativer Titel

Naturwächter/in, Mitarbeiter/in Naturwacht

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.