Professorin, Professor – Universitäten/ gleichgestellte Hochschulen

Professorinnen Professoren an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen beschäftigen sich mit der Lehre und Forschung an Hochschulen und sind verantwortlich für die Betreuung und Förderung von Studierenden.

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist i. d. R. Voraussetzung für die Tätigkeit, außerdem eine pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zur
wissenschaftlichen Arbeit (üblicherweise Promotion).

Für die Tätigkeit ist die Berufung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle erforderlich, die in den meisten Fällen nach
einer öffentlichen Ausschreibung auf Vorschlag der Hochschule erfolgt.

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen
und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetportal des Deutschen Hochschulverbandes e.V.

Eine Universitätsprofessorin stellt sich vor auf whatchado

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Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.