Polizeivollzugsbeamtin, Polizeivollzugsbeamter im mittleren Dienst

Polizeivollzugsbeamtbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamtbeamten im mittleren Dienst sind im Bereich Schutzpolizei vorwiegend im Wach- und Streifendienst eingesetzt. Sie sind zuständig für z.B. Absicherung der Unfall- und andere Gefahrenstellen, Verkehrskontrolle, Aufnahme der Anzeigen bzw. Unfälle, Teilnahme an der Aufklärung von Straftaten und auch als Ansprechpartner/innen für Rat und Hilfe suchende Bürger/innen.

Eine Voraussetzung für diese Tätigkeit ist eine 2- bis 2 1/2-jährige Berufsausbildung in den Bildungseinrichtungen der Länderpolizeien, die durch die Verordnungen der Bundesländer geregelt ist. 

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Ein Kommandant stellt sich vor auf whatchado

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Polizeivollzugsbeamtin, Polizeivollzugsbeamter im gehobenen nichttechnischen Dienst der Länder

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.