Podologinnen und Podologen führen Maßnahmen der medizinischen Fußpflege selbständig oder nach ärztlicher Verordnung durch.
Es handelt sich um eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen. Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Hauptschüler/-innen können nach Abschluss einer Berufsausbildung aufgenommen werden. Vor Ausbildungsbeginn ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 2 Jahre und in Teilzeit maximal 4 Jahre.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)
Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet
Weitere Informationen beim deutschen Podologen Verband e.V.
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