Podologin, Podologe

Podologinnen und Podologen führen Maßnahmen der medizinischen Fußpflege selbständig oder nach ärztlicher Verordnung durch.

Es handelt sich um eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen. Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Hauptschüler/-innen können nach Abschluss einer Berufsausbildung aufgenommen werden. Vor Ausbildungsbeginn ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Ausbildung dauert in Vollzeit in der Regel 2 Jahre und in Teilzeit maximal 4 Jahre.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV)

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Video zum Beruf auf berufenet

Weitere Informationen beim deutschen Podologen Verband e.V.
 

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Alternativer Titel

Med. Fußpflegerin, Med. Fußpfleger

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Wundmanagerin, Wundmanager

Fußpflegerin, Fußpfleger

Hygienmanagerin, Hygienmanager in Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.