Pflegesachverständige prüfen die Pflegebedürftigkeit und ermitteln im Auftrag von Versicherungsträgern, Sozialgerichten und ambulanten Pflegediensten, in welche Pflegestufe ein/e Patient/in einzustufen ist. Außerdem kontrollieren sie die Pflegequalität in Pflegeeinrichtungen und fertigen Pflegegutachten an.
Die Weiterbildung zum/zur Pflegesachverständigen ist landesrechtlich geregelt. Die Lehrgänge unterschiedlicher Dauer (in der Regel 1 bis 1 1/2 Jahre) werden von privaten Bildungsträgern durchgeführt.
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Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.