Pflegedienstleiterin, Pflegedienstleiter

Pflegedienstleiterinnen und Pflegedienstleiter tragen personelle, fachliche, wirtschaftliche und Ausbildungsverantwortung im Pflegebereich von öffentlichen oder privaten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, z. B. in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, in Altenheimen oder in Einrichtungen für die Kurzzeitpflege. Sie sichern eine in jeder Beziehung hohe Qualität der Pflege.

Die Bezeichnung Pflegedienstleiter/in ist nicht gesetzlich geschützt. Voraussetzung ist in der Regel ein Berufsabschluss im Pflegebereich und eine Weiterbildung bzw. ein Studium.

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen
Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Ein Pflegedienstleiter stellt sich vor auf whatchado

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Alternativer Titel

Pflegedirektorin, Pflegedirektor

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Pflegewissenschaftlerin, Pflegewissenschaftler Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheitsmanagerin, Gesundheitsmanager

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.