Konditorin, Konditor

Konditorinnen und Konditoren stellen Torten, Kuchen, Pralinen, Zucker, Salz-, Käse- und Dauergebäck sowie Eis her.

Es handelt sich um einen bundesweit einheitlich geregelten Ausbildungsberuf nach Handwerksordnung. Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk angeboten. Rechtlich ist keine spezielle schulische Vorbildung vorgeschrieben. Voraussetzung ist in jedem Fall die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses. In der Praxis werden sowohl Hauptschüler/innen als auch Schüler/innen mit mittlerem Bildungsabschluss eingestellt.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

Video zum Beruf auf berufenet

Ein Konditor stellt sich vor auf whatchado

Eine Konditorazubi stellt sich vor auf whatchado

Weitere Informationen beim Deutschen Konditorenbund

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Bäckermeisterin, Bäckermeister Konditormeisterin, Konditormeister Industriemeisterin, Industriemeister Fachrichtung Lebensmittel

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Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.