Kindergartenhelferin, Kindergartenhelfer

Kindergartenhelferinnen und -helfer betreuen und beschäftigen Kinder in Kindergärten, Krippen und -horten, in Erziehungs- und Kinderheimen oder Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe. Sie gestalten den Alltag der Kinder
und unterstützen ihre körperliche, seelische und geistige Entwicklung.

Der Beruf ist nicht bundesrechtlich geregelt, ein besonderer Abschluss nicht zwingend vorausgesetzt. Allerdings sollten Kindergartenhelferinnen und -helfer über pädagogische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen bzw. sich diese berufsbegleitend aneignen.

Informationen zu formalen Voraussetzungen,
Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden
Sie auf berufenet.

Eine Kindergartenassistentin stellt sich vor auf whatchado

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Alternativer Titel

Kinderbetreuerin, Kinderbetreuer

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Erzieherin, Erzieher Elementarpädagogin, Elementarpädagoge Fachwirtin für Erziehungswesen, Fachwirt für Erziehungswesen Erziehungsberaterin, Erziehungsberater Fachlehrerin an Sonderschulen, Fachlehrer an Sonderschulen Motopädin, Motopäde Staatlich anerkannte Sonderpädagogin, Staatlich anerkannter Sonderpädagoge Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen, Qualitätsbeauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.