Justizwachtmeisterin, Justizwachtmeister

Für die Sicherheit im Gericht sind Justizwachtmeisterinnen, Justizwachmeister verantwortlich. Sie kontrollieren Besucherinnen und Besucher am Einlass, führen Strafgefangene in den Gerichtssaal und beaufsichtigen sie während der Zeit im Gericht.

Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin erfolgt als 6- bis 12-monatiger Vorbereitungsdienst. Nach der Anstellung kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis "Einfacher Dienst" mit der Amtsbezeichnung Justizoberwachtmeister (Besoldungsgruppe A3), bzw. Justizhauptwachtmeister (Besoldungsgruppe A4) erfolgen.

Die jeweiligen Bestimmungen für den Vorbereitungsdienst sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die Regelungen für das Bundesland Berlin sind z.B.: 

Verordnung über die Qualifizierung für die Laufbahnzweige des Justizwachtmeisterdienstes und des allgemeinen Justizdienstes (Qualifizierungsverordnung Justiz – QVO-Just)

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berlin.de und berufenet

Einen Film zur Tätigkeit der Justizwachtmeisterin finden Sie in der BR Mediathek

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Beamtin, Beamter- Justizdienst (mittlerer Dienst)

Beamtin, Beamter - Justizvollzugsdienst (mittlerer Dienst)

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.