Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger

Heilerziehungspflegerinnen
und Heilerziehungspfleger unterstützen und betreuen 
Menschen mit Behinderung
pädagogisch, lebenspraktisch und pflegerisch sowie bei der Bewältigung des
Alltags.

Für den Beruf wird eine landesrechtlich
geregelte schulische 2-3 jährige Aus- bzw. Weiterbildung vorausgesetzt. Während der Ausbildung können gegebenenfalls Zusatzqualifikationen erworben werden.

Informationen zu formalen Voraussetzungen,
Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an der staatlichen Fachschule für Heilerziehungspflege und der staatlichen Fachschule für Familienpflege im Land Berlin (APVO Heilerziehungs- und Familienpflege)

Ein Heilerziehungspfleger/in stellt sich vor auf berufenet

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Heilerziehungspflegerin, Heilerziehungspfleger

Fachwirtin, Fachwirt für Erziehungswesen

Geprüfte Fachwirtin, Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Motopädin, Motopäde

Staatlich anerkannte Sonderpädagogin, staatlich anerkannter Sonderpädagoge

Qualitätsbeauftragte, Qualitätsbeauftragter im Gesundheits- und Sozialwesen

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.