Hauswirtschaftshelferin, Hauswirtschaftshelfer

Hauswirtschaftshelferinnen und Hauswirtschaftshelfer
betreuen und versorgen Personen in Privathaushalten oder übernehmen
hauswirtschaftliche Aufgaben in sozialen und gewerblichen Einrichtungen.

Voraussetzung für den Beruf ist eine landesrechtlich geregelte
schulische 2-3 jährige Ausbildung. Hauswirtschaftshelferinnen und
Hauswirtschaftshelfer arbeiten in Privathaushalten, Krankenhäusern und
Erholungsheimen oder Hotels.

Informationen zu formalen
Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst
finden Sie auf berufenet

 

Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung für die Berufsfachschulen des Landes Berlin
(Berufsfachschulverordnung – APO-BFS)

 

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Alternativer Titel

Hauswirtschaftsassistent/in, Assistent/in in hauswirtschaftlichen Betrieben

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Meisterin, Meister der Hauswirtschaft Staatliche geprüfte Technikerin, Staatlich geprüfter Techniker Hauswirtschaft und Ernährung Betriebswirtin, Betriebswirt für Hauswirtschaft

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.