Försterin, Förster

Försterinnen und Förster (Beamte und Beamtinnen im gehobenen Forstdienst) verwalten, betreuen und bewirtschaften den forstlichen Grundbesitz einer Kommune und beraten private Waldbesitzer in forstwirtschaftlichen Fragen.

Mindestvoraussetzung für die Beschäftigung als Förstern und Förster sind i. d. R. ein abgeschlossenes Bachelorstudium in Forstwirtschaft sowie die Ausbildung zur Beamtin oder zum Beamten im gehobenen Forstdienst und ein mind. 1-jähriger Vorbereitungsdienst.

Informationen zu formalen Voraussetzungen,
Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden
Sie auf berufenet.

Informationen zum Bachelorstudiengang Forstwirtschaft auf berufenet.de

Verordnung über die forstliche Ausbildung und Prüfung für den Zugang zur Laufnahngruppe 2 des Agrar- und umweltbezogenen Dienstes im Land Mecklenburg-Vorpommern (APOForstM-V)

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Alternativer Titel

Forstwirtschafterin, Forstwirtschafter

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Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.