Floristmeisterin, Floristmeister

Floristmeisterinnen und Floristmeister leiten und organisieren Betriebe des Blumenbinderhandwerks (Blumenfachgeschäfte) oder übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Betrieben zur Herstellung und zum Verkauf von Blumen und floristischen Produkten, wie z. B. in Gartencentern oder im Pflanzen- und Blumengroßhandel.

Voraussetzung für den Beruf ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bundesweit ist die Meisterprüfung einheitlich geregelt.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin

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Sie auf berufenet

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Alternativer Titel

Blumenbindemeisterin, Blumenbindemeister

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Garten-, Landschaftsbauerin, Garten-, Landschaftsbauer

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.