Fleischermeisterin, Fleischermeister

Fleischermeisterinnen und Fleischermeister leiten und organisieren Betriebe des Fleischereihandwerks oder übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Fleisch- und Wurstwarenindustrie.

Voraussetzung für den Beruf ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO) mit einer bundesweit einheitlich geregelten Meisterprüfung. Fleischermeisterinnen und Fleischermeister arbeiten in Betrieben des Fleischer-Handwerks und der Fleisch- und Wurstwarenindustrie oder Fleischereigroßmärkten.  

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf der berufenet

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fleischer-Handwerk (Fleischermeisterverordnung – FleiMstrV)

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Betriebswirtin, Betriebswirt des Handwerks

Lebensmitteltechnologin, Lebensmitteltechnologe

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Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.