Fachangestellte, Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen

Fachangestellte und Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen informieren und beraten Kund/innen der Agenturen für Arbeit und bearbeiten Leistungsanträge.

Die Abschluss- bzw. Berufsbezeichnung "Fachangestellte/r für Arbeitsförderung" wurde zum 1.8.2012 geändert und lautet nun
"Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen".

Voraussetzung für den Beruf ist eine 3-jährige Ausbildung im öffentlichen Dienst. Die Ausbildung wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten in örtlichen Agenturen für Arbeit, in Jobcentern nach SGB II und Familienkassen.

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen/Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen

Weitere Informationen zu formalen Voraussetzungen,
Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden
Sie auf berufenet.

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Alternativer Titel

Fachangestellte, Fachangestellter für Arbeitsförderung

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Verwaltungsfachwirtin, Verwaltungsfachwirt

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.