Buchhändlerin, Buchhändler

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Eine bestimmte Schulbildung ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis werden vorwiegend Azubis mit Hochschulreife eingestellt.

Aufgrund der veränderten technischen und wirtschaftlichen Bedingungen in der Buch- und Medienbranche wurde der Beruf neu geordnet. Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin
trat zum 1. August 2011 in Kraft.

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Weitere Informationen auf der Website des Deutschen Börsenvereins.

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Buchhandelsfachwirtin, Buchhandelsfachwirt

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Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.