Ausbildungsmeisterin, Ausbildungsmeister

Ausbildungsmeisterinnen und -meister konzipieren und planen in Rehabilitationseinrichtungen Bildungsprogramme für Menschen, die ihre ursprüngliche Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr ausüben können, und setzen sie um.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind in der Regel eine Meisterqualifikation vorzugsweise mit Fachkenntnissen in der Branche, in der die Programme durchgeführt werden, und pädagogische Kenntnisse vor allem hinsichtlich der Methodik und Didaktik für die jeweilige spezielle Zielgruppe.

Entsprechende arbeits- und berufspädgagogische Kenntnisse können auch durch die Ausbilder-Eignungsprüfung nachgewiesen werden.

Informationen zu formalen Voraussetzungen, Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie im Archiv auf berufenet

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Alternativer Titel

Ausbilderin, Ausbilder

Weiterbildungen/Spezialisierungen

Berufspädagogin (BA), Berufspädagoge (BA) Wirtschaftspädagogin (BA), Wirtschaftspädagoge (BA)

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.