Ambulante Pflegerin, Ambulanter Pfleger

Ambulante Pflegerinnen und ambulante Pfleger pflegen und betreuen kranke, pflegebedürftige und/oder behinderte alte Menschen in deren eigenem Wohn- und Lebensumfeld oder in ambulanten Pflegeeinrichtungen der Tagespflege.

Voraussetzung für den Beruf ist eine pflegerische Ausbildung im Gesundheitswesen.

Informationen zu formalen Voraussetzungen,
Kompetenzen, rechtlichen Regelungen und zur Tätigkeit selbst finden Sie auf berufenet

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Weiterbildungen/Spezialisierungen

Altenpflegerin, Altenpfleger Gerontotherapeutin, Gerontotherapeut Fachwirtin, Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege Fachwirtin, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen Fachwirtin, Fachwirt ambulante medizinische Versorgung Betriebswirtin, Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen

Gewichtung der benötigten berufsfeldspezifischen Fertigkeiten

Könnte sich dieser Beruf in Zukunft verändern?

Welcher Anteil an Tätigkeiten in diesem Beruf könnte schon heute von Computern oder computergesteuerten Maschinen theoretisch ausgeführt werden? Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat sich dieser Frage angenommen. Klicken Sie hierzu auf den Futuromat des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Dass Tätigkeiten durch eine Maschine ersetzt werden können, bedeutet nicht, dass die konkrete Tätigkeit auch tatsächlich automatisiert wird. Aber es bedeutet, dass sich die zu erledigenden Tätigkeiten innerhalb der Berufe verändern werden und dass lebenslange Weiterbildung immer wichtiger wird. Lesen Sie hierzu auch die FAQs des Futuromats.